
In vielen Medien, in der breiten Öffentlichkeit, aber auch bei politischen Entscheidungsträgern ist der falsche Eindruck entstanden, dass der sogenannte Palmer-Bericht – sprich der UN-Bericht einer Kommission, die vom VN-Generalsekretär berufen und vom Sir Geoffrey Palmer geführt wurde zur Untersuchung der Gaza-Flottille - die israelische Abriegelungspolitik des Gazastreifens in ihrer Gesamtheit für legal hält.
Hiermit möchten wir, eine Koalition von 22 internationalen Nichtregierungsorganisationen betonen, dass der Palmer-Bericht dies ausdrücklich nicht tut. Vielmehr erklärt er lediglich die Seeblockade für legal, nicht aber die komplette Abriegelung des Gazastreifens. Diese konstituiert nach wie vor eine kollektive Bestrafung und damit eine klare Verletzung des Humanitären Völkerrechts.
Der Palmer-Bericht spricht von einer humanitären und menschenrechtlichen Situation, die unhaltbar und inakzeptabel sei, ruft die israelischen Behörden aber lediglich dazu auf ihre Bemühungen die Bewegungsfreiheit von Menschen und Waren aus und in den Gazastreifen zu verstärken. In einem diesem Schreiben angehängten Brief verlangen die 22 Organisationen das Nahost-Quartett und die EU-Außenminister, Israel dazu aufzufordern seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Abriegelung des Gazastreifens vollständig und sofort aufzuheben. Dies heißt vor allem Exporte wie Importe zu erlauben (einzige Einschränkung sollen legitime Sicherheitsbedenken Israels sein, die aber verhältnismäßig bleiben müssen) und den Palästinensern die uneingeschränkte Möglichkeit zu geben sich zwischen dem Gazastreifen und der Westbank frei zu bewegen. Diese beiden Teile der besetzten Gebiete sind international als eine territoriale Einheit anerkannt. Darüber hinaus müssen die Palästinenser im Gazastreifen Zugang zu landwirtschaftlich nutzbarem Land in der sogenannten Pufferzone, die Israel innerhalb des Gazastreifens zum no go Area erklärt hatte, und die Fischer von Gaza müssen Zugang zu den eigenen Küstengewässern erhalten.
