medico international

medico Rundschreiben 01/2008

Globale Soziale Rechte

Ein fester Kreis aus Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie aus globalisierungskritischen, gewerkschaftlichen und antirassistischen Initiativen will in öffentlichen Veranstaltungen eine Debatte über die programmatische Bestimmung der "anderen Welt" auslösen. Von Thomas Seibert.

In den vielstimmigen Protesten gegen den G8-Gipfel von Heiligendamm meldete sich ein eigenartiges Bündnis erstmals zu Wort, zu dem neben medico international das globalisierungskritische Netzwerk Attac, die antirassistische Initiative kein mensch ist illegal, führende Mitarbeiter der IGMetall und von Greenpeace und die Menschenrechtsorganisation FIAN gehören. Grund des jedenfalls nicht alltäglichen Zusammentreffens war eine gemeinsame, wenn auch jeweils anders begründete Forderung: die nach Globalen Sozialen Rechten. Aufgegriffen wurde die Forderung aus dem weltweiten Zusammenhang der ganzen globalisierungskritischen Bewegung. Denn in Globalen Sozialen Rechten, das verstanden viele in Heiligendamm und Rostock wie zuvor schon in Seattle und Genua, gewinnt die Losung von der "anderen Welt", die möglich ist, ihre erste programmatische Bestimmung. Es geht nicht mehr nur darum, die Alternativlosigkeit zum Ist-Zustand der Welt zu bestreiten, sondern um die Beschreibung von Alternativen im globalen Maßstab. Ein großes Rad, das es zu drehen gilt.

Die Probe aufs Exempel

Was eine Welt der Sozialen Rechte sein wird und wie man sie erkämpft, das will die Initiative herausfinden, indem sie sich zunächst den Streitpunkten und Widersprüchen zuwendet. Sie werden nicht zuletzt in den unterschiedlichen Interessen sichtbar, die die Teilnehmer dieses Kreises selbst verkörpern: zwischen ökologischen und sozialen Interessen oder zwischen dem Recht auf Bewegungsfreiheit und dem Rechtsanspruch auf tarifgerechte Bezahlung. Auf den Veranstaltungen, die die Initiative in verschiedenen Städten organisiert, kommt es immer wieder zu intensiven Debatten zwischen Gewerkschaftlern und Diskutanten, die die Rechtsansprüche illegalisierter Einwanderer vertreten. Die einen sehen in den Einwanderern eine Gefahr für ihren Rechtsanspruch auf Tariflöhne, die anderen verteidigen eine Überlebensstrategie, die zunächst gar nicht umhinkann, sich auf Dumpinglöhne einzulassen. Sich diese Widersprüche und Interessensunterschiede zu vergegenwärtigen, sie zu diskutieren und nach Möglichkeiten zu suchen, die Widersprüche auszuhalten, ist Sinn der Veranstaltungen. Keiner präsentiert hier fertige Lösungen, aber allen teilnehmenden Gruppen ist klar, dass Lösungen für die anstehenden sozialen und ökologischen Fragen nur noch im globalen Kontext zu denken sind.

Bei diesen Diskussionen geht es aber auch um den Widerspruch zwischen den vielfältigen Rechtsansprüchen der Menschen und der geltenden Rechtspraxis. Damit hat medico eine lange und verwickelte Erfahrung. Denn das Recht aller auf einen weltweit gleichen Zugang zu Gesundheit gibt es als formal fixiertes Recht schon lange. Es ist Teil der sozialen, ökonomischen und kulturellen Menschenrechte, die 1966 in einem Internationalen Pakt offiziell anerkannt wurden. Es ist aber auch die Grundlage der ebenfalls rechtlich verbindlichen "Erklärung von Alma Ata" von 1978, in deren Präambel es heißt: "Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit oder Schwäche. Sie ist ein grundlegendes Menschenrecht, dessen Realisierung die Aktivität anderer sozialer und wirtschaftlicher Sektoren in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor erfordert."

Verwirklicht aber ist das Recht auf gleichen Zugang zu Gesundheit nicht – auch wenn die Regierungen der Welt in Alma Ata versprochen hatten: "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000". Für medico ist auch deshalb schon länger klar: Ein Recht hat man nicht schon dann, wenn es einem gegeben wird, sondern erst dann, wenn man es sich selbst aneignet und eine Rechtspraxis erkämpft.

Die Probe aufs globale Ganze

In der Initiative für Globale Soziale Rechte stößt medico damit auf offene Ohren. Aber die Verwirklichung des globalen Rechts auf gleichen Zugang zu Gesundheit wird nur möglich sein, wenn dafür ein Transfer von Ressourcen aus dem globalen Norden in den globalen Süden erstritten wird. Damit ist hier längst nicht jeder einverstanden, vor allem dann nicht, wenn deutlich wird, dass solche Nord-Süd- Transfers nicht nur in Sachen Gesundheit anstehen, sondern hinsichtlich aller Öffentlichen Güter: Bildung, Verkehr, Wohnen usw. Und doch: Gewerkschaftler ihrerseits wissen längst, dass die Rechte von Lohnabhängigen – ihr eigenster Auftrag – heute kaum noch im Betrieb und kaum mehr im eigenen Land verteidigt und schon gar nicht erweitert werden können, sondern nur entlang der weltumspannenden Produktionsnetze transnationaler Konzerne. Da können Gewerkschaften von globalen Netzwerken wie Attac und kein mensch ist illegal und von medico einiges lernen – und andersherum.

Zum Beispiel Weltkrankenkassen

Der Widerspruch zwischen Rechtsanspruch und unterschiedlichen Formen seiner Aneignung wird am Beispiel der Sozialversicherung im Gesundheitsbereich deutlich. Dass es heute und hier – noch – Krankenkassen gibt, verdankt sich auch und vor allem der Gewerkschaftsbewegung, die im 19. Jahrhundert ihren Kampf um das Recht auf Gesundheit auch durch die Gründung eigener Kassen geführt hat. Die Gründung dieser Kassen war eine vorwegnehmende Aneignung dieses Rechts durch die solidarische Aktion formell "rechtloser" Arbeiterinnen und Arbeiter. Der Druck von unten führte bekanntlich zu den mehr als zweischneidigen Bismarckschen Reformen. In ihrem Zug wurde 1883 die erste gesetzliche Krankenversicherung ins Leben gerufen, als eine Pflichtversicherung, die unterschiedslos allen Arbeiterinnen und Arbeitern freie ärztliche Behandlung, kostenlose Medikamente und Hilfsmittel wie Krücken sowie Krankengeld für mindestens drei Wochen garantierte.

Das diente primär der Herrschaftssicherung und nahm den Gewerkschaften erfolgreich den Wind aus den Segeln. Doch ist zugleich wahr, dass nur auf dem Weg formeller Verrechtlichung wirklich allen zukam, was in solidarischer Widerständigkeit einige sich anzueignen vermochten. Und: Nirgendwo steht geschrieben, dass die gesetzliche Anerkennung "von unten" eingeforderter und angeeigneter Rechte immer zur Beschwichtigung der Widerständigkeit führen muss. Zumal angesichts des Umstands, dass heutige Reformer noch hinter Bismarck zurückwollen. Wer dagegen das Recht auf gleichen Zugang zu Gesundheit verteidigen will, erfährt sehr bald, dass das jetzt nicht mehr national, sondern nur noch global gelingen kann. Dazu gehören dann, unter anderem, Auseinandersetzungen um Formen globaler solidarischer Versicherungen – und lokale Initiativen, in denen je vor Ort und in vorwegnehmender Aneignung das Recht auf Gesundheit praktiziert wird, wie damals in den Kassen von Gewerkschaften. Wie man sieht: keine einfache Sache, und zudem eine Sache mit vielen Fallstricken.

Die Initiative für Globale Soziale Rechte fängt deshalb mit der freien Aussprache über die verschiedenen und oft widersprüchlichen Erfahrungen ihrer Partner an. In der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel fand dazu eine Konferenz in Frankfurt statt, im Juni 2007 dann, inmitten der Blockaden, eine große Diskussion in Heiligendamm. In diesem Frühjahr folgen Veranstaltungen in mehreren Städten, im September wird man sich gemeinsam am Europäischen Sozialforum in Malmö beteiligen. "Fragend schreiten wir voran", weiß eine andere globalisierungskritische Losung.

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